Neulich waren wir zum ersten Mal im Tierpark Berlin. Das ist nicht der bekannte Tiergarten im Westen der Stadt, sondern eine riesige Anlage im Osten, die aus dem Park des Schlosses Friedrichsfelde (gegründet 1685 als Schloss Rosenfelde) entstand. Da der Zoo der Stadt im Westen lag, wurde nach der Teilung 1955 beschlossen, aus diesem Schlosspark einen Tierpark zu machen. Tierpark hier, Zoologischer Garten dort – und der Tierpark nennt sich hochoffiziell selbst Landschaftstiergarten.
Frage: Daraus erwuchs im Küchengespräch die legitime Frage: Gibt es einen Unterschied zwischen Zoo, Tiergarten und Tierpark?
Resultat: Die Recherche ist eindeutig: Es gibt keinen begrifflichen oder juristischen Unterschied zwischen Zoo(logischer Garten) und Tierpark. Aber natürlich einige interessante Details.
Details: Tierpark wurde früher zumindest tendenziell mit kleineren Anlagen assoziiert. Spätestens eine EU-Regelung von 1999, die «Zoo» (z.B. in Abgrenzungen zu Zirkussen) definiert, macht den Unterschied hinfällig, eine Tieranlage jeder Grösse ist ein Zoo, oder eben ein Tierpark, völlig egal. Hier lohnt es sich, einmal die EU-Definition von Zoo im Original nachzulesen:
Definition
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck «Zoo» dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Exemplare von Wildtierarten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden; ausgenommen hiervon sind Zirkusse, Tierhandlungen und Einrichtungen, die die Mitgliedstaaten von den Anforderungen der Richtlinie ausnehmen, weil sie keine signifikante Anzahl von Tieren oder Arten zur Schau stellen und die Ausnahme die Ziele der Richtlinie nicht gefährdet.
Quelle oben im Link.
Ist das nicht hinreissend? Sieben Tage im Jahr! Und: «Ausgenommen sind […] Einrichtungen, die die Mitgliedstaaten von den Anforderungen der Richtlinie ausnehmen». Klar, danach werden diese Anforderungen ausgeführt, aber man lese mal genau hin: In dem Satz ist nicht einmal das Subjekt klar. Und wieso nicht: «die die von den Mitgliedstaaten erlassenen Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllen»? Wie dem auch sei.
Nochmal zum mir (und allen seither befragten Bekannten) vorher völlig unbekannten Tierpark im Osten Berlins: Es ist tatsächlich der flächenmässig grösste Zoo Europas mit 160 Hektar. Zum Vergleich: Der indische Arignar Anna Zoo ist ungefähr 600 Hektar gross. Undankbar ist, den grössten Zoo der Welt eruieren zu wollen, da die Zoo-Definitionen der verfügbaren Internet-Listicles nicht mit der oben gelästerten, aber dankenswert klaren EU-Regelung arbeiten. Der Zoologische Garten im Westen Berlins ist aber übrigens artenreicher als der Tierpark und bezeichnet sich selbst als artenreichsten Zoo der Welt.
Noch ein Detail: Der Tierpark nennt sich Landschaftstiergarten. Das scheint ein höchst laxer Begriff zu sein, der sich aus zwei Dingen erklärt: Einerseits ist der Park historisch gesehen natürlich ein zum Schloss Friedrichsfelde gehöriger Landschaftsgarten, was einfach bedeutet, dass er als landschaftlich-wild aussehender Park gestaltet wurde, ohne dass das mit Tieren etwas zu tun hätte («Englischer Landschaftsgarten»). Andererseits wird Landschaftstiergarten offenbar inzwischen teilweise für Zoos verwendet, in denen die Gehege eher «natürlich» aussehen. Das scheint noch ein relativ fuzzy term zu sein, geht aber vielleicht langsam Richtung Standardisierung. Zu guter Letzt: Ich mag Zoos nicht besonders, aber die begriffliche Unterscheidung machte mir beim Recherchieren viel Freude.